Handelsregister

Im Handelsregister werden alle wichtigen Informationen über ein Gewerbe oder Unternehmen abgebildet. Das Handelsregister sorgt für die Transparenz der Unternehmen im Rechtsverkehr und gewährleistet, dass vertragliche Partner oder Unternehmen durch die Informationen geschützt werden. Eine Verpflichtung zum Eintrag in das Handelsregister (eine Aufteilung erfolgt nach geografischer Zugehörigkeit) besteht für alle Unternehmer (Kaufleute) im Sinne des HGB §1 Abs. 2.

Kleinunternehmer, Selbständige sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht zu einem Eintrag verpflichtet, sie müssen sich lediglich im Gewerbeamt eintragen lassen.

Es gibt die Unterscheidung zwischen HR A und HR B. Das heißt das Handelsregister ist in 2 Abteilungen gegliedert: Im HR A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z.B. OHG, GmbH &Co. KG, KG, AG & Co.KG )  und im HR B Kapitalgesellschaften und AG’ s registriert.

Folgende Informationen werden im Handelsregister gespeichert:

  • Name
  • Rechtsform
  • Stammkapital
  • Gegenstand
  • Informationen zu Gesellschaftern
  • Die Vertretungsberechtigten des Unternehmens (z.B. Prokuristen)
  • Haftungssumme

Jeder Bundesbürger kann das Handelsregister einsehen und so wichtige Informationen zu den eingetragenen Unternehmen finden. Es werden zum Beispiel auch Informationen zu Insolvenzverfahren im HR gespeichert.

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