GbR – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Die GbR ist eine Gesellschaftsform, die den Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen darstellt. Die beiden Personen sind gleichberechtigt und gleichzeitig Partner oder Geschäftsführer. In einem Vertrag verpflichten sich beide, den Geschäftszweck zu verfolgen oder zu kommerziellen Zwecken auszuüben.

Wegweiser zur Gründung einer GbR:

Name des Unternehmens: Hier sind die Namen der Gründer in Verbindung mit der Beilage GbR und ggf. eines sozialen Gegenstands anzugeben

Partnervereinbarung: Kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, dass Rechtsstreitigkeiten schriftlich im Vertrag auftreten

Startkapital: Die Aktionäre haften persönlich, ein Startkapital ist nicht erforderlich

Ämter und Behörden: Eine Eintragung im Handelsregister ist nicht erforderlich. Alles was Sie brauchen ist folgendes:
Eine Firmenregistrierung
Registrierung der GbR bei der IHK oder der Handwerkskammer sowie der Bundesagentur für Arbeit
eine Mitteilung an das Gewerbeamt, im Falle des Rücktritts eines Aktionärs, einer Änderung des Geschäftsgegenstandes oder der GbR

Finanzamt: Es ist ratsam, selbst zum Finanzamt zu gehen, da Ihre Steuernummer schneller ist

Buchhaltung: nur eine Übereinkommensrechnung (EÜR) und bei Mitarbeitern eine notwendige Lohnbuchhaltung

Konto: Ein Geschäfts-Konto ist nicht obligatorisch, aber nützlich, um Kosten und berufliches und privates Einkommen zu trennen.

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