Vom Franchise-Nehmer zum Arbeitgeber

Während ein Franchise-Nehmer auf ein bereits etabliertes Geschäfts-Konzept zurückgreifen kann, muss er sich um die personellen Belange jedoch selbst kümmern. Doch was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?

Die Personalfindung und -auswahl

Um möglichst viele potenzielle Kandidaten zu erreichen, müssen Sie bei der Suche nach Mitarbeitern verschiedene Kanäle nutzen. Denken Sie auch an eine Anzeige in der Lokalzeitung sowie Anzeigen in Online-Jobbörsen und der Meldung bei der Agentur für Arbeit. Auch Messen sind eine gute Möglichkeit, zukünftige Mitarbeiter anzusprechen und haben gleichzeitig den Vorteil, sich einen ersten persönlichen Eindruck verschaffen zu können. Um sich von der Masse der Stellenangebote abzuheben, ist v. a. auch die Formatierung der Anzeige wichtig. Für den Bewerber ist wichtig, welche Qualifikationen er mitbringen sollte und welches Tätigkeitsfeld ihn erwartet. Ebenso relevant sind Boni wie z. B. Einkaufsgutscheine, betriebliche Altersvorsorge oder Zugtickets die andere Arbeitgeber nicht anbieten. Im Vorstellungsgespräch lässt sich dann feststellen, ob sich der Bewerber mit dem Unternehmen identifizieren kann und ob er eine Bereicherung für das Franchise-Unternehmen sein könnte.

Ein neuer Mitarbeiter ist gefunden – wie geht es weiter?

Sobald ein geeigneter Kandidat gefunden wurde und ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, stehen dem neuen Arbeitgeber noch eine Menge Aufgaben bevor:

  • Elektronische Meldung an die Krankenkasse
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Ggf. branchenspezifische Anmeldungen
  • Korrekte Erstellung der Lohn-/Gehaltsabrechnung
  • Abgabe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die Krankenversicherung des Arbeitnehmers
  • Abgabe an die Unfallversicherung

Sobald all diese Formalitäten erledigt sind, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Franchise-Nehmer als Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter nichts mehr im Weg.

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