Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag, der im Bereich Arbeitsrecht angesiedelt ist, wird zur Begründung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen und kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Allerdings wird der schriftliche Abschluss meist empfohlen. Gerade bei Unklarheiten bzw. Streitigkeiten haben beide Parteien ein Dokument in der Hand, wo sie nachlesen können, ob die ursprünglichen vereinbarten Regeln eingehalten wurden.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist somit für beide Parteien sehr wichtig, da dieser entscheidende und spezifische Vertragsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um das Arbeitsverhältnis, die Tätigkeiten, die Probezeit, das Gehalt, bezahlte Feiertage und um die Urlaubstage aber auch Fristen von Krankheit und Kündigung werden hierin geregelt.

Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen und steht aber auch in der Fürsorge- und Vergütungspflicht. Der Arbeitnehmer wiederum hat insbesondere die Pflicht zur Arbeit, die Pflicht zur Loyalität und die Weisungsfolgepflicht.

Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Hier liegt der Unterschied darin, dass der befristete Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis automatisch zum Ende des im Vertrag festgelegten Zeitraums beendet und der unbefristete Arbeitsvertrag nur durch eine schriftliche Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrags von Seiten des Arbeitgebers oder von Seiten des Arbeitnehmers gekündigt werden kann.

Arbeitsvertrag
Nach oben scrollen