Unternehmensgründung

Die Unternehmensgründung bezeichnet die Gründung eines neuen Unternehmens oder aber auch die Erweiterung eines bestehenden Unternehmens mit weiteren Geschäftsbereichen. Es gibt mehrere Unternehmensphasen. Die Gründung gehört zur ersten Phase und wird daher auch als Gründungsprozess bezeichnet. Zu diesem Prozess gehört beispielsweise auch die Planung. Wird ein Teil des Unternehmens ausgegliedert, spricht man von Ausgliederung. Die Planung setzt sich ausfolgenden Bereichen zusammen: die Wahl der Rechtsform, die Standortfrage, was möchte ich produzieren, welches Produkt möchte ich anbieten und vertreiben oder welche Dienstleistung anbieten, die Marktsegmentierung – d.h. auf welchem Marktsegment möchte ich mich etablieren und welchen Kundenkreis möchte ich ansprechen. Letztlich fällt noch die Wahl der Organisation und die Wahl der Finanzierung in die Gründungsphase.

Bei Gründung des Unternehmens ist der Gewerbetreibende in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. Außerdem fallen Steuern an – hier muss der Gewerbetreibende innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen, dass er ein Unternehmen gegründet hat. Gleichzeitig muss er eine Steuernummer beantragen. Kleinunternehmen können sich von der Abführung der Umsatzsteuer befreien lassen, können dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Für die Gewinnermittlung ist es außerdem wichtig, eine interne Buchhaltung einzuführen. Viele Unternehmen beauftragen aber in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit einen Steuerberater für die Führung der Buchhaltung und zur Gewinnermittlung bzw. Bilanzerstellung. Erst wenn das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat, wird die Buchführung meist intern abgewickelt.

 

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