Lizenzvertrag

Unter einem Lizenzvertrag versteht man, das unter vertraglich festgelegten Bedingungen bestimmte Nutzungsrechte an einer Sache aus dem gewerblichen Bereich vergeben werden. Der Inhaber eines Rechtes oder einer Sache gewährt dem Lizenznehmer oder dem Käufer die gewerblich nutzbare Sache oder das Recht für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Lizenzen werden u.a. bei dem Kauf von Software auf eine bestimmte Zeit vergeben.

In dieser Zeit darf der Erwerber der Lizenz, dessen Grundlage der Lizenzvertrag ist, die Software nutzen. Lizenzverträge dienen zum Schutz an einer Sache, Patenten, Dienstleistungen, Urheberrechten, Software etc. Nur unter Verwendung eines Lizenzvertrages dürfen diese Rechte genutzt werden. Ohne einen Vertrag stellt es eine Verletzung dar und kann strafrechtliche Folgen (z.B. Vertragsstrafen) nach sich ziehen.

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