Die Unterscheidung zwischen Nebenberuf und Hauptberuf wird hauptsächlich im Sozialversicherungsrecht geregelt. Von einem Hauptberuf spricht man, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden / Woche handelt. Meistens ist ein höheres durchschnittliches Bruttoeinkommen maßgeblich für die Definition Hauptberuf oder Nebenjob. Unterscheiden muss man hier allerdings, dass eine Sozialversicherungspflicht nur bei Angestellten gilt und nicht bei Selbstständigen (z.B. bei Existenzgründern). Diese sind sozialversicherungsfrei – die Definition Hauptberuf gilt aber auch hier.
Grundsätzlich wird bei mehreren bezahlten Tätigkeiten der Job als Hauptberuf bewertet, bei dem man die meiste Zeit verbringt. Kann dies nicht differenziert werden, so betrachtet man die Einkünfte aus den Jobs für die Definition Haupt- oder Nebenjob. Das heißt wenn der Arbeitnehmer oder der Selbstständige mit einem seiner Jobs mindestens 50% der monatlichen Bezugsgröße zur Bestreitung seines Lebensunterhalts oder 20% mehr Geld als mit seiner anderen Tätigkeit verdient, spricht man von Hauptberuf.